Abstimmungsempfehlungen des Vorstandes der EDU Kanton St. Gallen für die Abstimmung vom 24. November
4 Eidgenössische und 3 Kantonale Vorlagen
Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302). Die EDU SG sagt einstimmig Ja.
Die Nationalstrassen sind für 5,3 Millionen Einwohner gebaut worden. Seit 1990 hat sich der Verkehr verdoppelt. Die Autobahnen machen 2,7 Prozent des Strassennetzes aus, bewältigen aber 41 Prozent des gesamten Strassenverkehrs. Die Vorlage will bis im Jahr 2040 für Entlastungen sorgen an sechs verschiedenen neuralgischen Stellen, davon sind drei Ausbauten Tunnels. Insgesamt wird es dafür acht Hektaren Land brauchen. Kulturland muss kompensiert werden. 2022 kam es zu 40’000 Staustunden. Diese sind teuer und führen zu Umfahrungen durch Dörfer. Die Ausbauten werden diese entlasten, führen zu mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität und weniger Lärm. Die Kosten (4,9 Mia Franken) werden vom NAF (Nationalstrassenfond) bezahlt, welcher durch die Mineralölsteuer, Autobahnvignetten und Strassenverkehrsabgaben gespiesen wird. Weil die Schweiz die Migration nicht massiv verringert, werden leider neben anderen Problemen weitere Ausbauten nötig werden. Es wird ordentliche Baubewilligungsverfahren geben.
Vorlage 2: Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288). Die EDU SG sagt bei einer Enthaltung Ja.
Um Missbräuche zu verhindern, braucht es künftig ein schriftliches Gesuch an den Vermieter sowie eine schriftliche Zustimmung vom Vermieter. Der Vermieter kann ein Gesuch insbesondere ablehnen, wenn es mehr als zwei Jahre dauern soll. Wird kein schriftliches Gesuch gestellt, gibt es zuerst eine schriftliche Mahnung und bei Nichtbefolgen kann gekündigt werden mit einer Frist von 30 Tagen. Diese Regelung bringt mehr Klarheit und ist nur eine leichte Verschärfung zugunsten des Vermieters, was gerechtfertigt ist und weiterhin angefochten werden kann.
Vorlage 3: Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291). Die EDU sagt bei einer Enthaltung Ja.
Es wird einfacher, für sich oder nächste Angehörige Eigenbedarf geltend zu machen und kann oft lange Rechtsverfahren verkürzen. Es gibt ein Kündigungsverbot während dem Verfahren und bis drei Jahre danach, wenn der Eigentümer unterlegen ist oder eine Einigung erzielt wurde. Dieser Kündigungsschutz entfällt, wenn das Gericht keine oder eine kürzere Mieterstreckung gewährt. Entsteht dem Mieter daraus Schaden, müssen Eigentümer dafür aufkommen wie bisher.
Vorlage 4: Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31). Der Vorstand sagt mehrheitlich Nein.
Neu sollen ambulante wie stationäre – inklusive Spitex- und Pflegeheime – Leistungen einheitlich abgegolten werden, was zu begrüssen ist. Die Kantone sollen mindestens 26,9 und die Krankenkassen höchstens 73,1 Prozent der Kosten übernehmen. Damit sollen Fehlanreize hin zu stationär in Zukunft vermieden und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anbietern von Leistungen erreicht werden. Andere Länder haben schon heute einen teilweise massiv grösseren Anteil an ambulanten Operationen. Ob es tatsächlich um Krankenkassenprämien-Entlastungen kommen wird, ist umstritten. Das Gesundheitswesen krankt noch an anderen Fehlanreizen wie Fallpauschalen und Mindest-Anzahl-Operationen. Die Kostenbeteiligung für Versicherte dürfte wegen einem höheren Selbstbehalt und einer höheren Franchise steigen. Neu werden Tarife auch für Pflegeleistungen eingeführt. Deshalb wird eine zu grosse Macht für die Krankenkassen befürchtet, die Bürokratie dürfte weiter zunehmen. Das BAG bekommt mehr Kontrollverantwortung und die Kantone geben Zuständigkeiten ab. Wird damit einer Zweiklassenmedizin Vorschub geleistet? Wird das erwartete Sparpotential von gerade einmal 440 Mio Franken eintreten? Wie schnell verpufft es wegen der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung? Wird es zu mehr Privatisierungen der Pflegeheime wie in den umliegenden Ländern kommen?
Kantonale Volksabstimmung vom 24. November 2024
Vorlage 1: VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten). Einstimmig Ja
Der Kanton soll regional spezialisierte und komplexe Pflegeangebote planen und finanzieren. Die Gemeinden zahlen heute Beiträge z. B. für Hospiz, das würde wegfallen. Betreuende Angehörige sollen mehr entlastet werden. Pflegeheime stehen vor grossen Herausforderungen. 90 Plätze sind für die Gerontopsychiatrie, 30 für Schwerst- und komplexe Pflege und 12 für spezialisierte Palliativpflege vorgesehen. Die Ausgaben sollen jährlich 3,3 Mio Franken betragen.
Vorlage 2: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Einstimmig Ja
Der Anteil diplomierter Pflegefachpersonen beträgt 30 statt 50 Prozent. Es müssen auch wegen der angenommenen Pflege-Initiative kantonale Massnahmen ergriffen werden. In Zukunft sind auch Heime und Spitex verpflichtet, auch im Verbund, entsprechende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Ein Studium soll mit jeweils 20’000 bis 30’000 Franken jährlich je hälftig durch den Bund und den Kanton unterstützt werden. Auch Quer- und Wiedereinsteiger sollen ab 25 bis 55 Jahren gefördert werden. Es soll eine zweijährige Arbeitsverpflichtung in der Schweiz nach der Ausbildung geben. Wer aussteigt oder die Ausbildung abbricht, soll die Zulagen zu 50 Prozent zurückzahlen müssen.
Vorlage 3: XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs). Einstimmig Ja.
Ein Steuerabzug kann nur erfolgen, wenn kein öffentlicher Verkehr zur Verfügung steht. Bisher galt eine Begrenzung im Wert eines GA’s zweiter Klasse plus 660 Fr. bei Nutzung von Park & Ride. Nur Genf und Basel-Stadt sind noch knauseriger. Neu soll ein Maximalbetrag von 8’000 Fr. gelten. Damit wäre der Kanton St. Gallen im Mittelfeld der Kantone. Es werden Steuerausfälle von 7,2 Mio für den Kanton, 7,7 Mio für die Gemeinden und 1,6 Mio Franken für die Kirche geschätzt.
Auf dem Land ist man häufig auf ein Auto angewiesen. Es mag wünschenswert sein, näher am Arbeitsplatz zu wohnen, aber oft gibt es in städtischen Gebieten kaum bezahlbare Wohnungen und die Lebensqualität für Familien ist tiefer.
Auskünfte: Präsidentin: Lisa Leisi